Damit wir uns alle in der Schulgemeinschaft wohl fühlen können, wollen wir uns an gewisse Grundsätze halten. Die folgenden Regeln sollen nicht nur ein angenehmes Zusammenleben ermöglichen, sondern auch ein Gemeinschaftsgefühl erzeugen.
I. Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst
Damit die Schule ihr Bildungs- und Erziehungsziel verwirklichen kann, bemühen sich die Schülerinnen & Schüler
- durch ihr Verhalten und ihre Mitarbeit die Unterrichtsarbeit zu fördern.
- sich in der Gemeinschaft der Schule hilfsbereit, verständnisvoll u. höflich zu verhalten.
- 10 Minuten vor Beginn des Unterrichts in der Klasse zu sein.
- während des Unterrichts, sowie in den Pausen, das Schulgebäude nicht zu verlassen.
- ein Unterrichtsversäumnis nachzuholen und sich selbst um den versäumten Unterrichtsstoff zu kümmern.
- die Hausübungen als Mittel zur Vertiefung und Festigung zu betrachten und sorgfältig auszuführen.
- zum pünktlichen Unterrichtsbeginn beizutragen und den Unterrichtsschluss nicht zu verzögern.
- eine fehlende Lehrperson (10 Minuten nach dem Läuten) in der Direktion zu melden.
II. Hausordnung - Mittelschule
- Ich grüße alle Personen im Schulgebäude höflich, Lehrer*innen auch außerhalb der Schule.
- Ich lasse Erwachsenen bei Eingängen den Vortritt.
- Ich bin Lehrer*innen und Mitschüler*innen gegenüber hilfsbereit.
- Ich halte mich an das Kaugummiverbot im gesamten Schulgelände. Ausnahmen: Schularbeiten und Tests
- Ich gehe mit allen Personen im Schulgelände respektvoll um und löse Konflikte gewaltfrei.
- Ich halte mich an die Hausschuhpflicht (Hausschuhe mit fester Sohle).
- Ich verlasse das Schulgelände erst nach Unterrichtsende.
- Ich verlasse das Halbinternat nur mit schriftlicher Genehmigung (auch Fax) der Eltern vorzeitig.
- Ich benehme mich in allen Gängen und Klassen rücksichtsvoll.
- Ich betrete diese Räume nur unter Aufsicht: Turnsäle, Ph/Ch-Saal, WE-Raum, Küche, EDV-Raum.
- Ich benütze diverse Sport- und Spielplätze im Garten nur bei Anwesenheit einer Aufsichtsperson.
- Ich nehme keinen Schmuck oder größere Geldbeträge mit. Die Schule übernimmt dafür keine Haftung.
- Ich bediene den Getränkeautomaten nur in der großen Pause oder unter Aufsicht.
- Ich nehme nur gesunde Getränke in Plastikflaschen in die Schule mit.
- Heiße Getränke in Bechern werden gleich beim Getränkeautomaten konsumiert.
- Ich nehme keine den Schulbetrieb störenden Gegenstände mit in die Schule.
- Mobiltelefone, Laptops etc.
Die Benutzung mitgebrachter Mobiltelefone oder Laptops im Schulareal ist während der Unterrichts- und Pausenzeiten im Sinne eines reibungslosen schulischen Ablaufs nur nach ausdrücklicher Aufforderung der Lehrkraft erlaubt.
Die Schüler*innen legen aus diesem Grund die mitgebrachten Mobiltelefone oder Laptops zu Beginn des Unterrichts in den dafür vorgesehenen Kasten in ihrer jeweiligen Klasse, der von der Lehrkraft zu- und bei Unterrichtsende wieder aufgesperrt wird.
Es wird an dieser Stelle klar darauf hingewiesen, dass damit kein Verwahrungsvertrag abgeschlossen wird und der Lehrkörper oder die Schule keinerlei Haftung für die abgegebenen Mobiltelefone oder Laptops übernimmt, es sei denn, es kann grobes Verschulden (Vorsatz) nachgewiesen werden.