Ab der 3. Klasse Fachschule und im gesamten Aufbaulehrgang erfolgen die Kompetenzvermittlung und die Beurteilung „semestriert“. Semestrierung“ bedeutet, dass jedes Semester eine abgeschlossene Beurteilungsperiode darstellt: Wintersemester und Sommersemester. An die Stelle der Schulnachricht und des Jahreszeugnisses rückt nun jeweils ein Semesterzeugnis. Jeder negativ oder nicht beurteilte Gegenstand muss durch eine positiv absolvierte Semesterprüfung ausgebessert werden.
Die Termine der Semesterprüfungen werden von der Schule vorgegeben. Spätestens eine Woche davor meldet sich die Schülerin bzw. der Schüler selbst bei der Prüfungslehrerin oder beim Prüfungslehrer an. Der Prüfungsmodus, der Ort und der Umfang werden von dieser/diesem nach den gesetzlichen Regelungen bestimmt.
Trotz zwei (bzw. mit Konferenzbeschluss drei) negativer Beurteilungen kann die Schülerin bzw. der Schüler in das nächste Semester bzw. in die nächste Klasse aufsteigen. Zur Reife- und Diplomprüfung bzw. Abschlussprüfung sind nur jene Schüler*innen antrittsberechtigt, die davor alle Module positiv absolviert haben.
Bei mehr als drei negativen Beurteilungen am Jahresende muss der jeweilige Jahrgang wiederholt werden.