Fachschule für wirtschaftliche Berufe

Die 3-jährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe bietet eine breit gefächerte Ausbildung und somit ein starkes Fundament für die weitere Berufslaufbahn. Die Säulen dieses Fundaments sind:

  • fachpraktische Ausbildung
  • kaufmännische Ausbildung
  • Allgemeinbildung
  • Vertiefendes Wissen in den Bereichen Gesundheit und Soziales

Alle Absolventinnen und Absolventen unserer wirtschaftlichen Fachschule besitzen auch die Unternehmerprüfung und können daher nach Erreichen der Volljährigkeit einen eigenen Betrieb führen. Nach dem (freiwilligen) Absolvieren des ECDL-Führerscheins an der Schule sind unsere Schülerinnen und Schüler sehr gut auf das berufliche Leben vorbereitet.

Zusätzlich gibt es schulautonom den vertiefenden Gegenstand Gesundheits- und Sozialmanagement. Dieser umfasst u.a. Workshops zu Gesundheitsthemen und Erste-Hilfe-Kurse. Verschiedene Exkursionen (z. B. in die „Gruft“, Teilnahme an Caritasaktionen, Einblick in die Wärmestubenorganisation) runden das Angebot ab. Die Inhalte werden vertieft und finden Eingang in die Themenstellungen der verpflichtenden Abschlussarbeit. Darüber hinaus absolvieren die Schülerinnen und Schüler zwischen der 2. und 3. Klasse ein achtwöchiges Pflichtpraktikum im gastronomischen, kaufmännischen oder sozialen Bereich (frei wählbar).

Stundentafeln Fachschule

 

A. Pflichtgegenstände 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse Summe
1. Religion 2 2 2 6
2. Allgemeinbildung, Sprache und Kreativität        
2.1 Deutsch 4 2 3 9
2.2 Englisch 3 3 3 9
2.3 Geschichte und Politische Bildung 2 2 0 4
2.4 Naturwissenschaften 2 2 2 6
2.5 Psychologie 0 0 2 2
2.6 Musik, Bildnerische Erziehung und Kreativer Ausdruck 3 2 1 6
3. Wirtschaftliche Grundlagen und Zusammenhänge        
3.1 Volkswirtschaft und Wirtschaftsgeografie 2 2 0 4
3.2 Betriebswirtschaft 2 2 1 5
3.3 Rechnungswesen und wirtschaftliches Rechnen 3 3 3 9
3.4 Recht 0 0 2 2
3.5 Officemanagement und angewandte Informatik 3 3 2 8
3.6 Gesundheits- und Sozialmanagement 0 2 2 4
4. Ernährung, Gastronomie und Hotellerie        
4.1 Ernährung 0 2 2 4
4.2 Küchen- und Restaurantmanagement 5 5 5 15
4.3 Betriebsorganisation 1 1 0 2
5. Wirtschaftswerkstatt 0 0 3 3
6. Bewegung und Sport 2 2 1 5
         
B. Verbindliche Übung        
Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation 1 1 0 2
Gesamtwochenstundenzahl 35 36 34 105

 

 

8-wöchiges Pflichtpraktikum zwischen 2. und 3. Klasse

Praktikumsstellen finden Sie unter www.ferialpraxis.info.

Unsere Absolvent*innen der Fachschule für wirtschaftliche Berufe haben folgende Lehrabschlüsse:

Gleichhaltung HUM mit Lehrabschlüssen gemäß § 34a BAG
(auf Grundlage des Erlasses GZ BMWFJ-33.800/0005-I74/2012 vom 28.2.2013)

  • Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrzeit 3 Jahre)
  • Restaurantfachmann / Restaurantfachfrau (Lehrzeit 3 Jahre)

Die Gleichhaltung bezieht sich auf berufliche Qualifikationen, Arbeitsrecht einschließlich Kollektivverträge und das Sozialversicherungsrecht.

Konkret bedeutet die Gleichhaltung, dass:

  • die Vereinbarung einer (Rest-)Lehrzeit für Absolventinnen und Absolventen der betreffenden Schulen unzulässig ist
  • die Lehrlingsstellen die Eintragung eines Lehrvertrages zu verweigern haben

Der Antritt zur Lehrabschlussprüfung (auf freiwilliger Basis) bleibt möglich.

Für ähnliche Berufe werden Ausbildungsabschnitte angerechnet:

  • Für Reisebüroassistent*in (Lehrzeit 3 Jahre) wird 1 Jahr angerechnet
  • Für Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrzeit 3 Jahre) wird 1 Jahr angerechnet
  • Für Koch/Köchin (Lehrzeit 3 Jahre) wird 1 Jahr angerechnet
  • Für Systemgastronomiefachmann/frau (Lehrzeit 3 Jahre) werden 1,5 Jahre angerechnet
  • Für Gastronomiefachmann/frau (Lehrzeit 4 Jahre) werden 3 Jahre angerechnet

Nähere Informationen zu den einzelnen Lehrberufen und Anrechnungen finden Sie unter https://lehrberufsliste.bic.at/.

Weitere Ausbildungswege
im sozialen Bereich

  • Gesundheits- und Krankenschwester
  • technische Fachkraft, ...

Allgemeine
Ausbildungswege

  • Aufbaulehrgänge mit anschließender Matura
  • Berufsreifeprüfung

Nach 2 Jahren Praxis und Ablegung der Befähigungsnachweisprüfung können eigene Betriebe im Beherbergungs- und Verpflegungsbereich (als Eigentümer, Pächter, Geschäftsführer, ...) geführt werden.

Die Fachschule für wirtschaftliche Berufe ersetzt dabei die "Unternehmerprüfung" nach der Gewerbeordnung 1992.