Gleichhaltung HUM mit Lehrabschlüssen gemäß § 34a BAG
(auf Grundlage des Erlasses GZ BMWFJ-33.800/0005-I74/2012 vom 28.2.2013)
- Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrzeit 3 Jahre)
- Restaurantfachmann / Restaurantfachfrau (Lehrzeit 3 Jahre)
Die Gleichhaltung bezieht sich auf berufliche Qualifikationen, Arbeitsrecht einschließlich Kollektivverträge und das Sozialversicherungsrecht.
Konkret bedeutet die Gleichhaltung, dass:
- die Vereinbarung einer (Rest-)Lehrzeit für Absolventinnen und Absolventen der betreffenden Schulen unzulässig ist
- die Lehrlingsstellen die Eintragung eines Lehrvertrages zu verweigern haben
Der Antritt zur Lehrabschlussprüfung (auf freiwilliger Basis) bleibt möglich.
Für ähnliche Berufe werden Ausbildungsabschnitte angerechnet:
- Für Reisebüroassistent*in (Lehrzeit 3 Jahre) wird 1 Jahr angerechnet
- Für Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrzeit 3 Jahre) wird 1 Jahr angerechnet
- Für Koch/Köchin (Lehrzeit 3 Jahre) wird 1 Jahr angerechnet
- Für Systemgastronomiefachmann/frau (Lehrzeit 3 Jahre) werden 1,5 Jahre angerechnet
- Für Gastronomiefachmann/frau (Lehrzeit 4 Jahre) werden 3 Jahre angerechnet
Nähere Informationen zu den einzelnen Lehrberufen und Anrechnungen finden Sie unter https://lehrberufsliste.bic.at/.