Der Schulverein der Dominikanerinnen ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Bundesgesetz für den barrierefreien Zugang (BaFG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2. Dezember 2016, Seite 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.dominikanerinnen.at .
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Unsere Website ist teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) vereinbar. Folgende Unvereinbarkeiten und Ausnahmen bestehen nach dem unten angeführten Stand der Erklärung. Die nachstehend angegebenen Inhalte sind derzeit nicht barrierefrei:
Wahrnehmbarkeit: Klare Struktur, Alternativtexte für Medien, ausreichende Kontraste
Es gibt keine Title-Tags in der Navigation der Einrichtungen in der Kopfzeile und in der Kontakt-Sidebar.
Die Alt-Texte für Bilder fehlen größtenteils. Für die statischen Bilder auf der Website werden sie bis Ende des Jahres 2025 ergänzt. Für die Alltagsberichte aus den einzelnen Einrichtungen, die fast täglich mit einer Vielzahl an Fotos veröffentlicht werden, können wir aus Ressourcengründen das Einfügen der Alt-Texte nicht gewährleisten.
Die Primärfarben bei Kindergarten, Mittelschule und Hort entsprechen nicht dem benötigten Mindestkontrastwert von 4,5 : 1. Daher planen wir bis September 2025 die Implementierung einer Kontrastversion (schwarz/weiß), die über einen Button in der Kopfzeile aktiviert werden kann.
Bedienbarkeit: Vollständige Tastatur-Navigation, keine bewegten Elemente ohne Steuerung
Die Slider-Elemente (Header-Banner) sind derzeit bei Mouseover oder Fokus noch nicht pausierbar. Diese Funktion wird bis September 2025 implementiert.
Verständlichkeit: Einheitliche Navigation, verständliche Sprache, korrekt beschriftete Formulare
Bei den Anmeldeformularen werden Platzhalter für die Feldbezeichnungen verwendet. Die Labels sind derzeit ausgeblendet bzw. fehlen. Hier besteht die Problematik, dass mit dem Befüllen der Felder die Bezeichnung nicht mehr sichtbar ist, was die nachträgliche Überprüfung der Eingaben erschwert. Bei fehlenden Labels ist die Zuordnung bei Screenreadern nicht möglich. Wir adaptieren die Formulare daher bis September 2025 so, dass die Labels dauerhaft angezeigt werden.
Bei den Teaserboxen gibt es keinen Title-Text bei der Verlinkung. Damit klar ist, wohin der Link verweist, werden wir die Bezeichnung der Links bis September 2025, wo es nötig ist, sprechend benennen.
Robustheit: Sauberer Code, Kompatibilität mit Hilfstechnologien, validiertes HTML/CSS
In einigen Templates gibt es invaliden HTML-Code. Aktuelle Browser korrigieren diesen in der Regel automatisch, sodass es zu keinen Darstellungsfehlern kommt. Zur Reduktion von möglichen Fehlern in Screenreadern entfernen wir bis September 2025 ID-Duplikate und beheben invaliden HTML-Code (ungeöffnete und nicht geschlossene Tags, invalide p-Tags in span-Tags, div-Tags in a-Tags usw.).
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 27.6.2025 erstellt.
Sie entstand auf der Grundlage einer durch unsere betreuende Agentur MP2 IT-Solutions GmbH vorgenommenen Bewertung.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Barrieren beim Zugriff auf Inhalte unserer Website auffallen, kontaktieren Sie uns bitte:
Telefon: +43 1 877 36 91
E-Mail: bfg@dominikanerinnen.at
Geben Sie genau an, auf welchen Seiten Sie Barrieren festgestellt haben und senden Sie uns die betroffene URL. Vielen Dank dafür! Wir bemühen uns diese zeitnah zu beheben, soweit technisch bzw. wirtschaftlich möglich.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen, siehe Kontaktformular der Beschwerdestelle.
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.